Auch, wenn die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) klar geregelt sind und nach Zeitaufwand und Auslagenersatz berechnet werden, können diese im Einzelfall unterschiedlich ausfallen; insbesondere dann, wenn es sich zum Beispiel um Antiquitäten oder Kunstgegenstände handelt.
Hinzu kommen ggf. Fahrtkosten, Tagegelder, Kosten für Ausdrucke und Ablichtungen, Kosten für Hilfspersonen, Lichtbilder, Schreibkosten sowie die Umsatzsteuer.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die zu begutachtenden Stücke selbst zu transportieren bzw. abzuholen, erfolgt der Transport ausschließlich per Wertversand.