Auf Basis meiner langjährigen Erfahrung erstelle ich deutschlandweit Schmuckgutachten für
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) zuzüglich Auslagenerstattung, z.B. Kosten für verwendetes Material, Fotografien, Fahrtosten, Porto, Versicherung, Schreibkosten oder Beauftragung von externen Laboren.
Sie bekommen einen Kostenvoranschlag, bevor ich mit der Gutachtenerstellung beginne und können entscheiden, ob es gemacht werden soll.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die zu begutachtenden Stücke selbst zu transportieren bzw. abzuholen, erfolgt der Transport ausschließlich per Wertversand.