Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Was ist das und was ist deren Aufgabe?

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und handwerksähnlichem Gewerbe.

Der bzw. die Sachverständige hat auf transparente, logische und für Laien absolut verständliche Weise die an ihn gestellten Fragen oder Aufgabenstellungen darzulegen.

Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, müssen sich die Sachverständigen vor ihrer Bestellung einem aufwändigen Prüfungsverfahren unterziehen. Als Gerichtsgutachter ist es ihre Aufgabe, handwerklich-technische Fachfragen zu klären. Sie können aber auch als Privatgutachter im Auftrag von Privatpersonen tätig werden und dabei dazu beitragen, dass ein Konflikt, z. B. zwischen einem Handwerksbetrieb und einem Kunden, gütlich geregelt werden kann.

 

 

Verschiedene Wertarten in der Schmuckbranche

In der Schmuckbranche existieren 4 relevante Wertarten, die es in den unterschiedlichen Fragestellungen für Schmuckgutachten zu beachten gilt.

Der Zentralverband der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere hat dahingehend eindeutige Richtlinien herausgegeben, an denen sich ein modernes Schmuckgutachten zu orientieren hat.

In einem Gutachten werden stets mittlere Werte, Zweck und Handelsstufe angegeben. Aufgrund unterschiedlicher Bezugsbedingungen und Kalkulationsmargen kann es in der Praxis zu abweichenden Preis- und Wertermittlungen kommen. Gefasste Edelsteine können nur bedingt einer Prüfung und Bewertung unterzogen werden. Von den Definitionen abweichende Werte, z. B. für forensische Gutachten, können im Rahmen einer für diesen Zweck erstellten oder modifizierten Definition Verwendung finden, soweit diese klar definiert sind.

Aufgabe eines Wertgutachtens ist es, den Wert eines Schmuckstücks für einen bestimmten Zweck zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln.

 

- Der Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert, Neuwert oder Versicherungswert, ist der Betrag in Geld, welcher aufgewendet werden muss, um einen gleichen Gegenstand wieder neu zu beschaffen. Dies ist bei modernen Schmuckstücken z. B. der Wert, der beziffert werden muss, wenn ein verloren gegangenes oder beschädigtes Schmuckstück durch einen qualifizierten Fachmann (z. B. Goldschmiedemeister/in) neu gearbeitet werden muss.

Bei antiken Schmuckstücken ist der Wiederbeschaffungswert z. B. der Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstandes, der gebraucht gekauft werden kann.

Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet alle Abgaben und Steuern (z. B. Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuern, Zölle, etc.), welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu entrichten sind.

 

- Der Zeitwert

Der Zeitwert ist der Wert, den ein Vermögensgegenstand zum Bewertungszeitpunkt hat. Dieser stellt Material plus Zustand, Bedeutung und Nutzen dar, wobei keine Verkaufsabsicht besteht.

Man bezeichnet diese Wertart auch als „Erbteilungswert“ (wobei hier auch der immaterielle Wert stark zum Tragen kommt).

Aber auch der „Zollein- oder Ausfuhrwert“ wird als Zeitwert bezeichnet.

 

- Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert)

Der Verkehrswert ist der Wert im Umlauf der Wirtschaft. Er entspricht dem Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Beschaffenheit der Sache bei einer (kurzfristigen) Veräußerung zu erzielen wäre.

Die Definition des Verkehrswertes orientiert sich an §9 Abs. 2 BewG. Er bezieht sich auf eine komplette und zeitnahe Veräußerung. Wird ein Großhandelspreis angegeben, so ist darauf hinzuweisen. Für jeden anderen Fall gilt der Ankaufswert inklusive Tax- und Schmelzverlusten, sowie Aufarbeitungs- und Scheidekosten (z. B. Goldankaufswert). Hierdurch kann der Verkehrswert auch unter dem Materialwert liegen.

Als Verkehrswert stuft man auch ein: den Händler-Ankaufswert, den Erbschaftssteuerwert und den Realisationswert.

Der Verkehrswert wird exklusive Mehrwertsteuer angegeben, da Werte im Umlauf der Wirtschaft immer netto angegeben werden. Ein Hinweis dazu wird bei Bedarf im Gutachten gegeben.

 

Hinweis: Nach der Bewertung durch den Sachverständigen möchten Sie Ihr Schmuckstück an einen Händler verkaufen. Der Sachverständige garantiert nicht dafür, dass Sie den im Gutachten ermittelten Wert beim Verkauf erzielen. Andererseits ist es bei gutem Verhandlungsgeschick durchaus möglich, dass Sie auch mehr bekommen können.

 

- Der Materialwert

Der Materialwert ist der Wert eines nötigen Sachgutes, das zur Herstellung von Erzeugnissen dient. Er ist auch dem Kurswert für eine Verwertung gleich zu setzen. Man nimmt den Börsenkurs (Ankauf, unverarbeitet) zum Bewertungszeitpunkt als Grundlage an.